Verpachtung Jagdrevier Ettingen

für die Zeit vom 1. April 2024 bis 31. März 2032

Die Gemeinde Ettingen schreibt das Jagdrevier, welches das Gebiet der ganzen Gemeinde Ettingen betrifft, für die Zeit vom 1. April 2024 bis 31. März 2032 aus. Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz der wildlebenden Säugetieren und Vögel sowie deren Lebensräume sowie die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz, WJG, SGS 520) zu entnehmen. Interessierte Jagdgesellschaften können sich bis zum 15. Oktober 2023 bei der Gemeinde Ettingen, Zentrale Dienste, Kirchgasse 13, 4107 Ettingen, melden.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste

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