Videoüberwachung

Standorte

Die Gemeindeversammlung hat gestützt auf § 46 und § 47 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeinde­gesetz) vom 28. Mai 1970 ein Reglement über die Videoüberwachung beschlossen. Dieses Videoreglement ist seit 1. Januar 2007 in Kraft. Über die Standorte der Videoüberwachungsinstallationen führt die Gemeinde eine Liste.

Damit die Standorte der Videoüberwachungsinstallationen auch der Bevölkerung bekannt sind, werden diese jährlich im BiBo publiziert.

Die aktuellen Standorte sind:
- Schulhaus Hintere Matten
- Bahnhöfli BLT
- Sammelstelle Migros, Kammermattweg

An den Standorten weisen Piktogramme oder Hinweise auf die Videoüberwachung hin. Die Videoüberwachung dient lediglich dem Zweck, Vergehen und Verbrechen zu ahnden. Die Videoaufzeichnungen werden max. 96 Stunden aufbewahrt und danach automatisch gelöscht bzw. vom System überschrieben. Der Zugriff auf die Video­daten und deren Auswertung erfolgt nur im Ereignisfall durch die Gemeindepolizei.

Gemeindeverwaltung, Gemeindepolizei

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