Winterdienst
Schneeräumung / Glatteis
Gemäss Art. 20 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.
Die Autobesitzer werden deshalb dringend ersucht, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen unterzubringen. Soweit Garagierungsmöglichkeiten fehlen, sollen die Autos - speziell während der Nachtzeit - auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie darauf zu achten, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,2 Metern gewährleistet ist.
Durch diese Massnahme können nicht nur die Winterarbeiten wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern auch Schäden an den auf den Strassen stehenden Fahrzeugen, für die eine Haftung seitens der Gemeinde abgelehnt werden muss, vermieden werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe bei einem reibungslosen Winterdienst.
Übrigens: Im Werkhof kann gratis Streusplitt bezogen werden.
Gemeindeverwaltung, Aussendienste