Feuerungskontrolle in Ettingen

Neuausrichtung

Eine Anpassung in der kantonalen Verordnung zur Feuerungskontrolle (VFkG) wurde auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Nach dieser Verordnung obliegt die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1’000 kW und neu auch der Holzfeuerungen bis 70 kW den Gemeinden. Hierzu gehören auch kleine Einzel-Holzfeuerungsanlagen sowie Cheminées.

Zu diesem Zweck wird das Feuerungsreglement der Gemeinde per 1. Juli 2024 angepasst, worin neu die Kontrollen aller drei Feuerungsarten geregelt werden.

Jeder Haushalt kann weiterhin selbst wählen, ob er die Kontrolle der Feuerungsanlage von Servicefirmen oder vom Kontrollpersonal der Gemeinde ausführen lassen möchte.

Die Administration der Feuerungskontrolle wird von der Gemeinde an die Geschäfts­stelle Feuerungskontrolle (GFK) übergeben. Die Finanzierung der GFK soll über kostentragende Administrationsgebühren gemäss dem Verursacherprinzip nach Art. 2 USG erfolgen. Die Gebühren werden im Reglement der Gemeinde Ettingen zusammengeführt.

Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau

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