Nachtparking
Informationen der Einwohnerdienste
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 wurde das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren angenommen und trat per 1. Januar 2022 in Kraft.
Ziel der Nachtparkgebühr
Das Reglement hat zum Ziel, die Parkplatzsituation in Ettingen zu verbessern, indem die Gebührenpflicht dazu führt, dass vermehrt private Parkplätze genutzt werden. Die generierten Gebühreneinnahmen werden das Budget für den Strassenunterhalt (Strassenmarkierungen, Signalisationen, Belagserneuerungen etc.) entlasten.
Meldepflicht
Fahrzeughalter*innen, welche ihre Fahrzeuge nachts auf öffentlichem Grund abstellen, sind angehalten, das Nachtparking bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Das Formular dazu finden Sie unter www.ettingen.ch unter Formulare/Merkblätter. Wenn das Nachtparking nicht mehr benötigt wird, z.B. aufgrund eines Privatparkplatzes, muss dies mit demselben Formular inkl. allfälliger Beilagen abgemeldet werden. Jegliche Adressänderungen sind umgehend den Einwohnerdiensten mitzuteilen.
Kontrollschilderfassung und Gebührenerhebung
Für das regelmässige Parkieren über Nacht von 24.00 bis 07.00 Uhr ist eine Gebühr in Höhe von monatlich CHF 30.00 zu entrichten. Zwecks Bestimmung der Gebührenpflichtigen werden regelmässige nächtliche Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden die Kontrollschilder der auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellten Motorwagen erfasst und abgeglichen. Der Nachweis für das Dauerparkieren liegt vor, wenn ein Fahrzeug bei den stichprobenartigen Kontrollen innert zwei Monaten mindestens drei Mal in der Nacht auf öffentlicher Allmend gesichtet wurde. Die Fahrzeughalter*innen erhalten anschliessend von der Gemeindeverwaltung automatisch die Gebührenrechnung zugestellt, wobei die Gebühren ab der ersten Feststellung erhoben werden. Die Erstrechnung beinhaltet somit die Zeitperiode zwischen dem Datum der ersten Feststellung und dem Ende der aktuellen Abrechnungsperiode. Ab der nächsten Abrechnungsperiode wird die Rechnung jeweils für sechs Monate (Januar bis Juni oder Juli bis Dezember) im Voraus gestellt.
Wird das Nachtparking innerhalb der im Voraus bezahlten Dauer nicht mehr benötigt und bei den Einwohnerdiensten abgemeldet, wird die bereits entrichtete Gebühr auf Gesuch hin ab dem Folgemonat anteilmässig und zinslos zurückerstattet, wenn das Motorfahrzeug in den Kontrollen während mindestens einem Monat nicht auf öffentlichem Grund gesehen wurde. Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt.
Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund sowie die zugehörige Verordnung finden Sie unter www.ettingen.ch/verwaltung/reglemente.
Die Einwohnerdienste stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste