Gesetzliche Vorschriften für Hundehalter*innen

Information der Einwohnerdienste

Leider wurde vermehrt festgestellt, dass Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot nicht einsammeln und ordnungsgemäss entsorgen. Hundekot auf Gehwegen, im Wald oder in Feldern ist nicht nur verboten und eklig, sondern kann auch der Gesundheit schaden.

Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten, den Hundekot einzusammeln und im nächsten Robidog oder im Restmüll zu entsorgen. Die Einwohnerdienste stellen kostenlos Robidog-Säckchen zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste

Ihr Browser ist veraltet.

Die Seite wird in diesem Browser nicht optimal dargestellt. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und den besten Komfort auf dieser Seite.