Gesetzliche Vorschriften für Hundehalter*innen
Information der Einwohnerdienste
Leider wurde vermehrt festgestellt, dass Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot nicht einsammeln und ordnungsgemäss entsorgen. Hundekot auf Gehwegen, im Wald oder in Feldern ist nicht nur verboten und eklig, sondern kann auch der Gesundheit schaden.
Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten, den Hundekot einzusammeln und im nächsten Robidog oder im Restmüll zu entsorgen. Die Einwohnerdienste stellen kostenlos Robidog-Säckchen zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste