Freiwilliger Rekrutierungs- und Informationsabend
vom Mittwoch, 27. August 2025
Gemäss § 5 Abs. 1 und 2 des Feuerwehr-Reglements der Gemeinde Ettingen vom 10. Dezember 2013 sind alle Einwohnerinnen und Einwohner vom 20. bis 45. Altersjahr feuerwehrdienstpflichtig. Feuerwehrpflichtige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, haben gemäss § 11 des Feuerwehr-Reglements eine jährliche Ersatzabgabe zu entrichten.
Die Feuerwehr Ettingen sucht jedes Jahr neue Mitglieder als Ersatz für weggezogene oder altershalber ausgeschiedene Feuerwehrleute.
Aus diesem Grund findet am Mittwoch, 27. August 2025, 19.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr, im Feuerwehrmagazin Ettingen am Brühlmattweg 5 ein freiwilliger Rekrutierungs- und Informationsabend statt. An diesem Abend besteht die Möglichkeit, sich über das Feuerwehrwesen zu informieren und sich für den Aktivdienst zu melden.
Vor dem Eintritt in die Feuerwehr hat zwingend eine ärztliche Untersuchung zu erfolgen, deren Bestehen Voraussetzung für die Aufnahme in die Feuerwehr Ettingen ist. Bitte beachten Sie, dass für den aktiven Feuerwehrdienst zumindest Schweizerdeutsch (Mundart) verstanden und auf Hochdeutsch gesprochen werden muss.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Feuerwehrkommandant Patric Schatz unter kommandant (at) feuerwehr-ettingen.ch.
Feuerwehr