Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Bekanntmachung des Kantons Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
- Berufslehren;
- Fachhochschulen;
- Fachschulen;
- Höhere Fachschulen;
- Maturitätsschulen;
- Schulen für Allgemeinbildung;
- Universitäten;
- Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
- Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf die Webseite oder die Telefonnummer 061 552 79 99).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF.