Ettingen informiert:

21. Mai 2013 bis 14. Juni 2013[mehr]

ab 1. Juni 2013[mehr]

Revitalisierung Dorfbach und Stand der Erschliessung[mehr]

Steuersätze

werden von der Gemeindeversammlung jährlich beschlossen

Juristische Personen

Ertragssteuer

4.5 %

des steuerbaren Ertrages

Kapitalsteuer

2.75 ‰

des steuerbaren Kapitals

 

Natürliche Personen

Gemeindesteuer

61.0 %

der Staatssteuer

 

Kirchensteuern

römisch-katholisch

siehe unter www.kathbl.ch

christ-katholisch

siehe unter www.christkath.ch

evangelisch-reformiert

siehe unter www.erkbl.ch

 

Feuerwehrplichtersatz

Steuerpflichtiges Alter

22 - 42

ersatzpflichtig sind Frauen und Männer

Steuersatz

0.33 %

des steuerbares Einkommens

Grundtaxe

Fr. 20.00  

pro Person / pro Ehepaar

Kinderabzug je Kind

Fr. 10.00

 

Fälligkeiten

Fälligkeit der Staatssteuern

30.09.

netto

Vergütungszins Staatssteuern

0.6 %

Verzugszins Staatssteuern

5.0 %

ab 01.10. des Steuerjahres

 

Fälligkeit der Gemeindesteuer

31.10.

netto

Verzugszins Gemeindesteuer

5.0 %

ab 01.11. des Steuerjahres

Vergütungszins Gemeindesteuern

0.6 %

Skonto

0.5 %

bis 30.04. des Steuerjahres